Barrierefreiheit

Das Bundesforschungszentrum für Wald (BFW) ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.trittsteinbiotope.at, die 2020 technisch komplett erneuert wurde und Jänner 2021 zusätzlich nochmals in Hinblick auf Barrierefreiheit überarbeitet wurde. Es werden außerdem laufend weitere Optimierungen durchgeführt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist ausgenommen folgender Unvereinbarkeiten und Ausnahmen mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Einschränkungen und Ausnahmen

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus angeführten Gründen oder und wegen unverhältnismäßiger Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen nur eingeschränkt oder auch nicht barrierefrei:

  • In manchen Test-Tools wird die „Empfehlung“ zur Behebung einer Warnung: „Links do not have a discernible name“ ausgegeben und deshalb nur eine Accessabiility von (je nach Seite) 97-99 % ausgegeben. Jedoch schränkt dies die Accessibility unserer Website nicht ein und betrifft nur unser SVG Logo.
  • Die Website wird von 3rd Party Extensions unterstützt. Hier war Accessability ein Auswahlkriterium, doch stand die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund und es gibt nur eine beschränkte Auswahl an Anbietern. Dadurch können im Bereich der Flächenmeldung oder auch an anderen Stellen, wo 3rd Party Extensions zum Tragen kommen, Mängel auftreten, die die 2.1 Richtlinie nicht zu 100% erfüllen. Dies ist im Gesetz (betreffend Drittanbietern) jedoch ausgenommen, da es nicht unserem Einfluss unterliegt. Wo wir können werden wir aber optimieren, eigene Erweiterungen dazu schreiben und zur Verfügung stellen bzw. auch die Entwickler der verwendeten Extensions darauf aufmerksam machen und ggf. um Behebung von Mängeln bitten, sollten tatsächlich Mängel auftreten.

Erstellung der Erklärung, Audits und Prüfungen

Diese Erklärung wurde im Jänner 2021 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte 

  1. in Form von mehreren automatisierten internen Prüfungen mithilfe folgender Liste von dafür geschaffener Testsoftware:
    – Google Lighthouse
    – axe™
    – IBM Equal Access Accessibility Checker
  2. in Form von internen manuellen Prüfungen mit Screenreadern, unterschiedlichen Devices und speziellen Browsern (bzw. Browserfunktionen und Erweiterungen).
  3. Eine Begutachtung durch interne Webexperten mit Knowhow zu Barrierefreien Websites

Nach sowohl WCAG 2.0 als auch WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA überprüft wurden:
A. automatisiert alle Teile der Website und
B. manuell sämtliche Navigationen, die Startseite, sämtliche Hauptmenüpunkte, repräsentative Untermenüpunkte, repräsentative Artikel und alle wichtigen Extensions der Website.
C. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Bitte beschreiben Sie das Problem genau und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments immer an.

Kontakt

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte direkt an den Webmaster dieser Website oder info@trittsteinbiotope.at.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular auf der website des FFG Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihn zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren